Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich und Geltung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der eduworks GmbH (nachfolgend «EDUWORKS») und Kunden (nachfolgend «Auftraggeberin»), welche die Dienste von EDUWORKS in Anspruch nehmen. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
  2. Ein Dienstleistungsvertrag (nachfolgend «Vertrag») kann in schriftlicher Form zusätzliche Bestimmungen festhalten.
  3. Enthalten der Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.
  4. Die AGB gelten durch die Annahme der Offerte oder durch die Erteilung eines Auftrages durch die Auftraggeberin als akzeptiert.
  5. Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin wird ausgeschlossen.

2. Vertragsschluss, Auftragserteilung

  1. Die Offerte von EDUWORKS erfolgt unentgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Die Offerte ist während der seitens EDUWORKS genannten Frist verbindlich. Benennt EDUWORKS keine Frist, ist EDUWORKS vom Datum der Offerte an während zwei Monaten an die Offerte gebunden.
  3. Aufträge zur Erbringung von Dienstleistungen durch EDUWORKS im Stundenhonorar bedürfen keiner vorausgehenden Offerte und keines schriftlichen Vertrages. Erteilt die Auftraggeberin EDUWORKS ohne vorgängige Offerte einen Auftrag, steht es EDUWORKS frei, den Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.
  4. Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung gelten die auf der Webseite von eduworks.ch und in diesen AGB zum Zeitpunkt der Auftragserteilung publizierten Bedingungen (insbesondere jedoch nicht ausschliesslich die aufgeführten Tarife und Bestimmungen zur Vergütung)

3. Mitwirkungspflichten der Auftraggeberin

  1. Die Auftraggeberin bietet EDUWORKS jede Unterstützung, die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist.
  2. Die Auftraggeberin stellt EDUWORKS sämtliche Unterlagen, Materialien, Hardware, Datenträger etc. zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich oder nützlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen spezifiziert sind.
  3. Sofern EDUWORKS ihre Leistungen in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin zu erbringen hat, stellt die Auftraggeberin EDUWORKS rechtzeitig geeignete Räume sowie zur Erbringung der Dienstleistungen erforderliche Materialien und Infrastruktur ohne Kostenfolge zur Verfügung.
  4. Die von EDUWORKS erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von zehn Arbeitstagen zu erfolgen.

4. Vergütung

  1. Die Art der Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach dem Vertrag. Wurde die Vergütung vertraglich nicht geregelt, erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand auf Stundenbasis. Bei Vereinbarung einer Abrechnung nach Stunden erfolgt die Vergütung nach den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Stundensätzen. Die Abrechnung wird in Viertelstunden-Einheiten durchgeführt.
  2. Für bestimmte Dienstleistungen, die sich für eine Abrechnung auf Tagesbasis eignen, kann EDUWORKS Tagessätze vereinbaren. Diese werden in Halbtagen abgerechnet. Die genauen Bedingungen und Tarife für Tagessätze werden im individuellen Vertrag festgelegt.
  3. Bei einer Vergütung nach Zeitaufwand erfolgt die Rechnungsstellung monatlich, sobald das Rechnungsvolumen CHF 500.- erreicht. Nicht verrechnete Aufwände werden auf den nächsten Monat vorgetragen. Am Ende jedes Kalenderjahres werden alle ausstehenden Aufwände abgerechnet.
  4. Für spezifische Dienstleistungen, wie Workshops oder standardisierte Produkte, bietet EDUWORKS die Möglichkeit von Fixpreis-Angeboten. Diese werden als Pauschalpreise im Vorfeld vereinbart und unabhängig vom Zeitaufwand vergütet. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Vereinbarung oder nach Erbringung der im Fixpreis-Angebot enthaltenen Leistungen.
  5. Die Vergütung von EDUWORKS wird innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung durch die Auftraggeberin fällig.

5. Geheimhaltung

  1. Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erlangt haben oder erlangen werden, vertraulich zu behandeln. Als vertraulich gelten insbesondere alle nicht allgemein bekannten oder öffentlich zugänglichen Unterlagen und Informationen.
  2. Die Geheimhaltungspflicht besteht schon im Offert-Stadium und, soweit die Parteien an der Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse haben könnten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

6. Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte

  1. Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistungen, namentlich Eigentumsrechte, Inhaberrechte, Immaterialgüterrechte (insbesondere, aber nicht abschliessend an Erfindungen, Know-how, Urheberrechten und sonstigen immateriellen oder gewerblichen Schutzrechten), einschliesslich des Rechtes zur Anmeldung von Schutzrechten sowie das Recht zur Änderung und zur Weiterübertragung von Schutzrechten an Dritte verbleiben ohne weitere Vergütung bei EDUWORKS. Die Auftraggeberin hat daran ein nicht exklusives Nutzungsrecht.
  2. EDUWORKS kann die erbrachten Dienstleistungen im Sinne einer Arbeitsreferenz und in Absprache mit der Auftraggeberin öffentlich erwähnen. Die Auftraggeberin ist jederzeit berechtigt, die Publikation schriftlich zu untersagen.

7. Verzug

  1. Die Auftraggeberin ist für die rechtzeitige Zahlung der Vergütung innert der Zahlungsfrist besorgt. Bei Zahlungsverzug erstellt EDUWORKS einmalig eine kostenlose Zahlungserinnerung mit einer verlängerten Zahlungsfrist. Bei Nichteinhaltung dieser neuen Zahlungsfrist schuldet die Auftraggeberin einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 20.- pro Mahnung.
  2. Bei Terminverzug seitens EDUWORKS räumt ihm die Auftraggeberin eine angemessene Nachfrist ein.

8. Gewährleistung

  1. EDUWORKS gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung seiner Dienstleistungen.
  2. Beim Einsatz von Mitarbeitenden gewährleistet EDUWORKS die getreue und sorgfältige Auswahl (fachliche und persönliche Eignung) und Instruktion.

9. Haftung

  1. Die Haftung seitens EDUWORKS beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert und bis zu einem Betrag von maximal CHF 10’000.- (zehntausend Schweizer Franken) beschränkt.

10. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Die Zusammenarbeit erfolgt ohne weitere vertragliche Regelung auf unbestimmte Zeit.
  2. Jede Partei hat das Recht, die vertragliche Zusammenarbeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten
  3. Bei Kündigung hat EDUWORKS ein Anrecht auf Begleichung aller bereits geleisteten Aufwände durch die Auftraggeberin.

11. Änderungen

  1. EDUWORKS behält sich vor, Dienstleistungen und deren Preise jederzeit anzupassen. Die Änderungen werden der Auftraggeberin in geeigneter Weise bekannt gegeben. Erhöht EDUWORKS Preise, kann die Auftraggeberin die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt sie dies, akzeptiert sie die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer) gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung.
  2. EDUWORKS behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. EDUWORKS ist verpflichtet, die Auftraggeberin vorgängig in geeigneter Weise zu informieren. Sind die Änderungen für die Auftraggeberin nachteilig, kann sie bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt sie dies, akzeptiert sie die Änderungen.

12. Recht und Gerichtsstand

  1. Die Beziehungen zwischend der Auftraggeberin und EDUWORKS unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.